Mietminderung bei Angabe falscher Wohnungsgröße |
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Dienstag, 30. September 2003 |
Beträgt die im Mietvertrag mit 126,45 qm ausgewiesene Wohnungsgröße tatsächlich 106 qm, soliegt ein zur Minderung berechtigender Mangel vor. Auf eine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs kommt es insoweit nicht an. (LG Osnabrück, Urteil vom 05.09.2003 ZMR 2003, 845) |
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Mietminderung bei Durchfeuchtung |
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Dienstag, 30. September 2003 |
Eine Durchfeuchtung von Wänden und Teppichboden eines
1-Zimmer-Appartements im Bereich von 2 bis 3 qm kann während der
Austrocknungszeit eine Mietminderung bis zu 50 % rechtfertigen. (LG
Dresden, Urteil vom 17.12.2002, ZMR 2003, 840)
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Dienstag, 30. September 2003 |
Es kann wirksam in Formular-Mietverträgen vereinbart werden, dass der
Mieter einer Erdgeschosswohnung auch die Kosten für den Betrieb eines im
Objekt vorhandenen Aufzugs anteilig zu tragen hat. (LG Augsburg, Urteil
vom 21.01.2003, ZMR 2003, 836)
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Untermieter und Vollstreckung einer Räumung |
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Dienstag, 30. September 2003 |
Liegt ein Räumungstitel nur gegen den Hauptmieter und nicht gegen den
Untermieter vor, so Volstreckunkann aus diesem Titel die
Räumungsvollstreckung gegen den Untermieter nicht betrieben werden. (BGH,
Beschluss vom 18.07.2003, ZMR 2003, 826)
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Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Zahlungsverzug |
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Mittwoch, 30. Juli 2003 |
Eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges gemäß § 543 II, Nr. 3 BGB wird erst dann unwirksam, wenn der Mieter die rückständigen Mieten vollständig bis zum letzten Cent gezahlt hat. Eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges setzt gemäß § 569 IV BGB die Angabe der Mieten voraus, die rückständig sein sollen. (AG Dortmund, Beschluss vom 31.03.2003, ZMR 2003, 579) |
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Verzicht auf Kündigungsrecht |
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Mittwoch, 30. Juli 2003 |
Verzichtet der Mieter von Wohnraum im Mietvertrag für die Dauer von 60
Monaten auf eine Kündigung,so verstößt dies gegen § 573 c IV BGB. Zugleich
kann darin ein Verstoß gegen § 575 BGB liegen. Ein derartiger
Kündigungsverzicht ist unwirksam. (LG Krefeld, Urteil vom 26.02.2003, ZMR
2003, 574, streitig, anderer Auffassung: AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom
08.04.2003, ZMR 2003, 745)
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Kürzungsrecht nach Heizkosten-VO |
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Mittwoch, 30. Juli 2003 |
Wird auch nur in einem Zimmer der Wohnung der tatsächliche Verbrauch nicht
erfasst, ohne dass dies vom Mieter zu vertreten ist, handelt es sich
insgesamt nicht um eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Der Mieter kann in
diesem Fall die Heizkosten um 15 % kürzen. Unverhältnismäßige Kosten, die
eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten entbehrlich machen,
sind nur dann gegeben, wenn in einem 10-Jahre-Vergleich die Kosten für
Installation der Messgeräte sowie deren Wartung und Ablesung die
voraussichtliche Einsparung der Energiekosten übersteigen. (LG Berlin,
Urteil vom 29.04.2003, ZMR 2003, 679)
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Anbietpflicht bei Kündigung wegen Eigenbedarf |
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Mittwoch, 30. Juli 2003 |
Kündigt der Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, so ist er
verpflichtet, dem Mieter eine vergleichbare, im selben Haus oder in
derselben Wohnanlage ihm zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet
werden soll, zur Anmietung anzubieten. Auf andere Wohnungen erstreckt sich
die Anbietpflicht nicht. (BGH, Urteile vom 09.07.2003, ZMR 2003, 664 u.
665)
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Unwirksame Regelung der Kautionsfälligkeit |
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Montag, 30. Juni 2003 |
Eine wegen § 550 b I. BGB a. F. unwirksame Regelung über die Fälligkeit
einer Kaution („die Sicherheitsleistung ist mit Abschluss des
Mietvertrages zu erbringen“) führt regelmäßig nicht zur vollständigen
Unwirksamkeit der Kautionsvereinbarung. (BGH, Urteil vom 25.06.2003, NJW
2003, 2899)
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Vertragliche Kündigungsfristbei Überleitungsvorschrift nicht unwirksam |
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Montag, 30. Juni 2003 |
Eine Formularklausel in einem vor dem 01.09.2001 abgeschlossenen
Mietvertrag, die hinsichtlich der Kündigungsfrist die damalige gesetzliche
Regelung wörtlich oder sinngemäß wiedergibt, ist im Sinne der
Überleitungsvorschrift (Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB) „durch Vertrag
vereinbart“ und somit nicht unwirksam. In diesen Fällen gelten somit auch
für den Mieter die zum Teil über drei Monate hinausreichenden
Kündigungsfristen des § 565 II. Nr. 1, 2 BGB a. F. (BGH, Urteil vom
18.06.2003, NJW 2003, 2739 ff.)
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